HRB 421706: Michael Knapp Augenoptik GmbH, Hockenheim, Renchweg 4, 68766 Hockenheim. Daten der Zweigniederlassung berichtigt in: Zweigniederlassung unter gleicher Firma in: 67360 Lingenfeld, Geschäftsanschrift: Hauptstr. 27, 67360 Lingenfeld.
HRB 421706: Michael Knapp Augenoptik GmbH, Hockenheim, Renchweg 4, 68766 Hockenheim. Errichtet: Zweigniederlassung unter gleicher Firma mit Zusatz: Zweigniederlassung 67125 Dannstadt-Schauernheim, 67125 Dannstadt-Schauernheim, Geschäftsanschrift: Hauptstraße 111, 67125 Dannstadt-Schauernheim; Zweigniederlassung 67133 Maxdorf, 67133 Maxdorf, Geschäftsanschrift: Hauptstraße 70, 67133 Maxdorf.
Michael Knapp Augenoptik GmbH, Hockenheim, Renchweg 4, 68766 Hockenheim. Errichtet: Zweigniederlassung unter der Firma: optiMaXX Zweigniederlassung der Michael Knapp Augenoptik GmbH, 76726 Germersheim, Geschäftsanschrift: Marktstr. 17, 76726 Germersheim.
Michael Knapp Augenoptik GmbH, Hockenheim, Renchweg 4, 68766 Hockenheim. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2012 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 22.08.2012 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "optiMAXX GmbH", Germersheim (Amtsgericht Landau HRB 30742) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.