Michael Limmer GmbH, Altenkunstadt, Hetzenweg 27, 96264 Altenkunstadt-Woffendorf. Die Verschmelzung wurde am 16.10.2012 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Coburg HRB 1736).
Michael Limmer GmbH, Altenkunstadt, Hetzenweg 27, 96264 Altenkunstadt-Woffendorf. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 17.08.2012 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Limmer + Söllner GmbH mit dem Sitz in Altenkunstadt (Amtsgericht Coburg HRB 1736) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Michael Limmer GmbH, Altenkunstadt (Hetzenweg 27, 96264 Altenkunstadt-Woffendorf). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.12.2004. Gegenstand des Unternehmens: Vermietung von Kraftfahrzeugen sowie das Erbringen von betriebswirtschaftlichen Beratungen einschließlich der EDV-Beratung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Limmer, Michael, Altenkunstadt, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht eingetragen: Bekanntmachungsblatt ist der Bundesanzeiger.