Michael Messerer GmbH, Wieseth, Industriestraße 7, 91632 Wieseth. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 19.08.2013 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der PLASTOLEN GMBH KUNSTSTOFFTECHNIK mit dem Sitz in Wieseth (Amtsgericht Ansbach HRB 1705) verschmolzen. Die Verschmelzung wurde am 21.08.2013 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Ansbach HRB 1705). Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Michael Messerer GmbH, Wieseth (Industriestraße 7, 91632 Wieseth). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.06.2005. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen, die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften und die Verwaltung eigenen Vermögens. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Messerer, Michael, Dinkelsbühl, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Abspaltung eines Teils des Vermögens der Ciret Holdings AG mit dem Sitz in Wangen im Allgäu (Amtsgericht Ravensburg HRB 698-W) gemäß Spaltungsplan vom 21.06.2005 sowie Beschluss der Hauptversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 21.06.2005 gemäß §§ 123 Abs. 2 Nr. 2, 135 ff UmwG. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers. Diese Eintragung ist am 01.08.2005 erfolgt (siehe Amtsgericht Ravensburg HRB 698-W). Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.