Michael Olschewski Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Essen, Sartoriusstraße 35, 45134 Essen. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Michael Olschewski e.K. Inhaber Michael Olschewski, Essen (Amtsgericht Essen HRA 9650) am 11.05.2011 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Michael Olschewski Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Essen, Sartoriusstraße 35, 45134 Essen. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 01.03.2011 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tag im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter Michael Olschewski, demnächst firmierend unter Michael Olschewski e.K., übertragen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.