HRB 730244: Michael Wenzel GmbH, Mannheim, Iffezheimer Straße 7, 68239 Mannheim. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Mannheim, 1 IN 2196/19) aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen.
HRB 730244: Michael Wenzel GmbH, Mannheim, Iffezheimer Straße 7, 68239 Mannheim. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.02.2018. Geschäftsanschrift: Iffezheimer Straße 7, 68239 Mannheim. Gegenstand: Die Installation und Reparatur von elektrischen und elektrotechnischen Anlagen und Maschinen sowie der Einzelhandel mit elektrischen Geräten. Ebenso ist Gegenstand des Unternehmens der Handel mit Computern/Netzwerktechnik (Hard- und Software sowie Telekommunikation), dem Zubehör zu diesem Bereich und mit Werbeartikeln. Der Gesellschaft ist jede Betätigung gestattet, die geeignet ist, den Gegenstand des Unternehmens unmittelbar oder mittelbar zu fördern. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmen beteiligen, andere Unternehmen pachten und erwerben und die Geschäftsführung anderer Unternehmen übernehmen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Wenzel, Michael Karl Edmund, Mannheim, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Abspaltung des Teilbetriebs "Michael Wenzel" aus dem Vermögen der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Elektro Wenzel GmbH", Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRB 5588) nach näherer Maßgabe des Spaltungsplans vom 26.02.2018 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 26.02.2018 (Abspaltung zur Neugründung). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.