HRB 480448: Michael Wußler Vermietungs-GmbH, Gengenbach, Mattenhofweg 6, 77723 Gengenbach. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 480448:Michael Wußler Vermietungs-GmbH, Gengenbach, Mattenhofweg 6, 77723 Gengenbach.Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Ist nur ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten zwei gemeinsam . Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Liquidator ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Nicht mehr Geschäftsführer: Wußler, Michael, Gengenbach, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Liquidator: Wußler, Michael, Gengenbach, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Michael Wußler Vermietungs-GmbH, Gengenbach, Mattenhofweg 6, 77723 Gengenbach. Die Gesellschafterversammlung vom 29.08.2011 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zum Zwecke der Verschmelzung mit "Thomas Stöhr GmbH Tiefbau- und Abbrucharbeiten", Gengenbach (Amtsgericht Freiburg i.Br. HRB 480441) um 4.000,00 EUR auf 29.000,00 EUR erhöht. Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Mattenhofweg 6, 77723 Gengenbach. Stammkapital nun: 29.000,00 EUR. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2011 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Thomas Stöhr GmbH Tiefbau- und Abbrucharbeiten", Gengenbach (Amtsgericht Freiburg i.Br. HRB 480441) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.