Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
8 |
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b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Winkler, Alba, Köln, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
Prokura erloschen:
Kreis, Nicole, Köln, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
07.12.2022
Keßler |
HRB 75405: Michael Zimmermann Beteiligungsgesellschaft mbH, Köln, Harry-Blum-Platz 2, 50678 Köln. Änderung zur Geschäftsanschrift: Am Rehwechsel 3, 51109 Köln.
HRB 75405: Michael Zimmermann Beteiligungsgesellschaft mbH, Köln, Harry-Blum-Platz 2, 50678 Köln. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Kreis, Nicole, Köln, * ‒.‒.‒‒.
HRB 75405: Michael Zimmermann Beteiligungsgesellschaft mbH, Köln, Uferstraße 29, 50996 Köln. Änderung zur Geschäftsanschrift: Harry-Blum-Platz 2, 50678 Köln.
HRB 75405:Michael Zimmermann Beteiligungsgesellschaft mbH, Köln, Uferstraße 29, 50996 Köln.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.08.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.08.2014 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 11.08.2014 mit der Wilkin & Zimmermann Beteiligungsgesellschaft mbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 143009 B) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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