HRB 8824: AKOM Steuerberatungsgesellschaft mbH, Gädheim, Lindenplatz 9, 97503 Gädheim. Die Gesellschafterversammlung vom 21.12.2020 hat die Fortsetzung der Gesellschaft beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 21.12.2020 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 100,00 EUR und die Änderung der §§ 1 (Firma) und 6 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neue Firma: Michaela Koch Steuerberatungsgesellschaft mbH. Neues Stammkapital: 25.100,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Koch, Michaela, geb. Schleicher, Gädheim, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 8824: AKOM Steuerberatungsgesellschaft mbH, Gädheim, Lindenplatz 9, 97503 Gädheim. Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun: Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren gemeinschaftlich oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Vertretungsbefugnis geändert, nun: Liquidator: Koch, Michaela, geb. Schleicher, Gädheim, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 8824: AKOM Steuerberatungsgesellschaft mbH, Gädheim, Lindenplatz 9, 97503 Gädheim. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.03.2017. Geschäftsanschrift: Lindenplatz 9, 97503 Gädheim. Gegenstand des Unternehmens: Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i. V. m. § 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i. S. v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG, wie z. B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind (§ 34 StBerG). Leiter der Zweigniederlassung muss ein Steuerberater sein, der seine berufliche Niederlassung am Ort der Zweigniederlassung oder in deren Nahbereich hat. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Koch, Michaela, Gädheim, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.