Microcolor Masterbatch GmbH, Straufhain (Am Frohnberg 3, 98646 Straufhain). Die Verschmelzung wurde am 18.10.2012 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Coburg HRA 3443).
Microcolor Masterbatch GmbH, Straufhain (Am Frohnberg 3, 98646 Straufhain). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 21.05.2012 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der LIFOCOLOR FARBEN GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Lichtenfels (Amtsgericht Coburg HRA 3443) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Microcolor Masterbatch GmbH, Straufhain (Am Frohnberg 3, 98646 Straufhain). Prokura erloschen: Heister, Wieland, Coburg, * ‒.‒.‒‒.
Microcolor Masterbatch GmbH, Straufhain, (Am Frohnberg 3, 98646 Straufhain).Einzelprokura: Backer, Günter, Untersiemau, * ‒.‒.‒‒; Heister, Wieland, Coburg, * ‒.‒.‒‒.
Microcolor Masterbatch GmbH, Straufhain, (Am Frohnberg 3, 98646 Straufhain).Die Gesellschaft hat im Wege der Abspaltung gemäß Spaltungsplan vom 25.08.2009 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.08.2009 und Beschluss der Gesellschafterversammlung der übernehmenden Gesellschaft vom 25.08.2009 Teile des Vermögens (Beteiligungen) auf die Bachof Beteiligungs GmbH mit dem Sitz in Lichtenfels (Amtsgericht Coburg HRB 4537) übertragen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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