Micron Automotive Solutions GmbH, Nürnberg (Nordostpark 32, 90411 Nürnberg). Die Verschmelzung wurde am 03.06.2005 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Regensburg HRB 8387).
Micron Automotive Solutions GmbH, Nürnberg (Nordostpark 32, 90411 Nürnberg). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 20.05.2005 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Micron Electronic Devices AG mit dem Sitz in Neutraubling (Amtsgericht Regensburg HRB 8387) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Bestellt Geschäftsführer: Spanner, Christoph, Neutraubling, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.