Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
9 |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 16.12.2022 hat den
Gesellschaftsvertrag neu gefasst. |
a)
18.01.2023
Boß |
HRB 4249: IFK Grundstücks- und Verwaltungsgesellschaft mbH, Leipzig, Ratsfreischulstraße 4, 04109 Leipzig. Die Gesellschafterversammlung vom 25.01.2022 hat neben der Neufassung der Satzung insbesondere die Änderung der §§ 1 (Firma) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: Mießner Immobilien GmbH. Neuer Gegenstand: der Erwerb, das Halten und die Verwaltung von Grundbesitz.
HRB 4249: IFK Grundstücks- und Verwaltungsgesellschaft mbH, Leipzig, Ratsfreischulstraße 4, 04109 Leipzig. Die Gesellschafterversammlung vom 29.11.2021 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1.500,00 EUR auf 30.000,00 EUR und die Änderung des § 4 (Stammkapital) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neues Stammkapital: 30.000,00 EUR.
HRB 4249: IFK Grundstücks- und Verwaltungsgesellschaft mbH, Leipzig, Ratsfreischulstraße 4, 04109 Leipzig. Die Gesellschafterversammlung vom 29.11.2021 hat zum Zwecke der Verschmelzung die Erhöhung des Stammkapitals um 2.500,00 EUR auf 28.500,00 EUR und die Änderung des § 4 (Stammkapital) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neues Stammkapital: 28.500,00 EUR. Die M & M Grundstücksentwicklungs GmbH mit dem Sitz in Leipzig (Amtsgericht Leipzig, HRB 5062) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 29.11.2021 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRB 4249: IFK Grundstücks- und Verwaltungsgesellschaft mbH, Leipzig, Ratsfreischulstraße 4, 04109 Leipzig. Die Gesellschafterversammlung vom 29.11.2021 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro und dessen Erhöhung um 435,41 EUR auf 26.000,00 EUR und die Änderung des § 4 (Stammkapital) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR.
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