2 |
c)
(2) Zweck der Gesellschaft ist die
Förderung der Jugendhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr.
4 AO), die Förderung der Hilfe für politisch,
rassisch oder religiös Verfolgte, für
Flüchtlinge und Vertriebene (§ 52 Abs. 2
Nr.IO AO), Förderung internationaler
Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten
der Kultur und des
Völkerverständigungsgedankens (§ 52 Abs.
2 Nr. 13 AO), die Förderung der
Entwicklungszusammenarbeit (§ 52 Abs. 2
Nr. 15 AO) sowie die Förderung der
Erziehung, Volks- und Berufsbildung
einschließlich der Studentenhilfe (§ 52
Absh. 2 Satz 1 Nr. 7 AO).
(3) Diese Satzungszwecke werden
insbesondere verwirklicht durch:
a) die Unterstützung von Jugendlichen mit
afrikanischer und anderer
Migrationsgeschichte durch gezielte
Inklusionsberatung und Integrations- und
Migrationsarbeit, insbesondere durch
Sprachförderung und Förderung der
beruflichen Weiterbildung im Rahmen von
Inklusionsarbeit und durch Vermittlungs-,
Aktivierungs- und Bildungsmaßnahmen,
b) Errichtung und Unterhaltung einer
Beratungsstelle sowie einer (Kinder)
Betreuungsstelle mit dem Schwerpunkt:
Kinder mit Migrations- und
Fluchtgeschichte,
c) Durchführung von gezieltem
Sprachunterricht, Bewerbungstraining etc.,
d) Wechselseitigen Kulturaustausch
zwischen dem Globalen Norden und dem
Globalen Süden mit dem Ziel der
Beseitigung von kulturellen, sprachlichen,
ökologischen und ökonomischen Barrieren.
Des Weiteren soll ein Austausch zwischen
beiden Kulturkreisen stattfinden,
e) Durchführung von Bildungs- und
Erziehungsmaßnahmen, sowie
Maßnahmen der Hilfe zur Selbsthilfe durch
Bereitstellung finanzieller Mittel oder
sonstiger Sachmittel,
f) ÖffentIichkeitsarbeit, insbesondere
Sensibilisierung der Bevölkerung für die
Situation des Globalen Südens durch
InformationsveranstaItungen und
lnformationsschriften,
g) Förderung und Durchführung an
Hilfemaßnahmen und gezielten sowie
nachhaltigen Entwicklungsprogrammen in
Entwicklungsländern zur Linderung von
Armut, Hunger, Krankheit, und
Bildungslosigkeit, um Menschen eine
Lebensperspektive zu geben und irreguläre
Migration zu verringern,
h) Kooperationen mit staatlichen, religiösen
oder Nichtregierungsorganisationen, die mit
dem Vereinszweck übereinstimmen. |
|
|
|
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 21.09.2023 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand,
Zweck) und mit ihr die Änderung des
Unternehmensgegenstandes beschlossen. |
a)
28.09.2023
Keusch |
1 |
a)
Migrafrica gGmbH
b)
Köln
Geschäftsanschrift:
Goebenstraße 10-12, 50672 Köln
c)
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung
der Jugendhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO), die
Förderung der Hilfe für politisch, rassisch
oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge und
Vertriebene (§ 52 Abs. 2 Nr. IO AO),
Förderung internationaler Gesinnung, der
Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und
des
VöIkerverständigungsgedankens (§ 52 Abs.
2 Nr. 13 AO), die Förderung der
Entwicklungszusammenarbeit (§ 52 Abs. 2
Nr. 15 AO) sowie die Förderung der
Erziehung, Volks- und Berufsbildung
einschließlich der Studentenhilfe (§ 52 Abs.
2 Satz I Nr. 7 AO),
Diese Satzungszwecke werden
insbesondere verwirklicht durch:
a) die Unterstützung von Jugendlichen und
Jugendliche mit afrikanischem und
anderem Migrationsgeschichte durch
gezielte Inklusionsberatung und
Integrations- und Migrationsarbeit,
insbesondere durch Sprachförderung und
Förderung der beruflichen Weiterbildung im
Rahmen von Inklusionsarbeit,
b) Errichtung und Unterhaltung einer
Beratungsstelle sowie einer (Kinder)
Betreuungsstelle mit dem Schwerpunkt:
Kinder mit Migrations- und
Fluchtgeschichte,
c) Durchführung von gezieltem
Sprachunterricht, Bewerbungstraining etc.,
a) Wechselseitigen Kulturaustausch
zwischen Globale Norden und Globale
Süden mit dem Ziel der Beseitigung von
kulturellen, sprachlichen, ökologischen und
ökonomischen Barrieren. Des Weiteren soll
ein Austausch zwischen beiden
Kulturkreisen stattfinden.
b) Durchführung von Bildungs- und
Erziehungsmaßnahmen, sowie
Maßnahmen der Hilfe zur Selbsthilfe durch
Bereitstellung finanzieller Mittel oder
sonstiger Sachmittel.
c) Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere
Sensibilisierung der Bevölkerung für die
Situation der Globale Süden durch
Informationsveranstaltungen und
Informationsschriften.
d) Förderung und Durchführung an von
Hilfemaßnahmen und gezielten und
nachhaltigen Entwicklungsprogrammen in
Entwicklungsländern zur Linderung von
Armut, Hunger, Krankheit, und
Bildungslosigkeit, um Menschen eine
Lebensperspektive zu geben und irreguläre
Migration zu verringern.
e) Kooperationen mit staatlichen, religiösen
oder Nichtregierungsorganisationen, die mit
dem Vereinszweck übereinstimmen. |
25.002,00
EUR |
a)
Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln.
b)
Geschäftsführer:
Amare, Amanuel, Köln, * ‒.‒.‒‒
Geschäftsführer:
Nida, Abraham, Bonn, * ‒.‒.‒‒
Geschäftsführer:
Ahrendt, Simone, Köln, * ‒.‒.‒‒ |
|
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 22.06.2023
b)
Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels
der Verein für junge afrikanische und andere Diaspora
(VJAAD) e.V., Köln (Amtsgericht Köln, VR 17675) nach
Maßgabe des Beschlusses der Mitgliederversammlung vom
22.06.2023. |
a)
01.09.2023
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