Mikron MessTec GmbH, Kleinostheim, Bruchtannenstraße 18, 63801 Kleinostheim. Die Verschmelzung wurde am 20.09.2011 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Schweinfurt HRB 3646).
Mikron MessTec GmbH, Kleinostheim, Bruchtannenstraße 18, 63801 Kleinostheim. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2011 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der PN Verwaltungs GmbH mit dem Sitz in Schweinfurt (Amtsgericht Schweinfurt HRB 3646) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Mikron MessTec GmbH, Kleinostheim (Bruchtannenstraße 18, 63801 Kleinostheim). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.11.2008. Gegenstand des Unternehmens: die Prüfung, Messung und Kalibrierung von Messmitteln und Produkten sowie alle damit verbundenen Dienstleistungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Nothtroff, Frank, Mainaschaff, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.