GnR 104: Milcherzeugervereinigung Schwarzwaldmilch eG, Freiburg im Breisgau, Haslacher Straße 12, 79115 Freiburg im Breisgau. Nicht mehr Vorstand: Huber, Winfried Josef, Achern, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Vorstand: Schneider, Andreas, Staufen im Breisgau, * ‒.‒.‒‒.
GnR 104: Milcherzeugervereinigung Schwarzwaldmilch eG, Freiburg im Breisgau, Haslacher Straße 12, 79115 Freiburg im Breisgau. Die Generalversammlung vom 19.11.2018 hat die Änderung der Satzung in §§ 2 (Zweck und Gegenstand), 3 (Erwerb der Mitgliedschaft), 7 (bisher: Ausscheiden durch Tod eines Mitglieds; nun: Tod eines Mitglieds), 9 (Ausschluss), 11 (Rechte der Mitglieder), 12 (Pflichten der Mitglieder), 15 (Vertretung), 16 (Aufgaben und Pflichten des Vorstands), 17 (Berichterstattung gegenüber dem Aufsichtsrat), 18 (Zusammensetzung und Dienstverhältnis), 19 (Willensbildung), 21 (Gewährung von Krediten oder besonderen Vorteilen an Vorstandsmitglieder), 21a (Vergütung an Vorstandsmitglieder), 22 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrats), 23 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat), 24 (Zusammensetzung und Wahl des Aufsichtsrats), 25 (Konstituierung, Beschlussfassung), 26 (Ausübung der Mitgliedsrechte), 27 (Frist und Tagungsort), 28 (Einberufung und Tagesordnung), 30 (Gegenstände der Beschlussfassung), 31 (Mehrheitserfordernisse), 34 (Auskunftsrecht), 35 (Versammlungsniederschrift), 37 (Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben), 39 (Andere Ergebnisrücklagen), 39a (Kapitalrücklage), 42 (Jahresabschluss und Lagebericht) und 46 (Bekanntmachungen) sowie die Streichung des § 49 (Salvatorische Klausel) beschlossen. Gegenstand geändert; nun: Die Erfassung und Vermarktung von Milch und Milchprodukten auf der Basis von Erzeugungs-, Qualitäts- und Verkaufsregeln, die den Erfordernissen des Marktes entsprechen, der Erwerb, die Entwicklung, die Lizenzierung und der Verkauf von Markenrechten sowie die Übernahme von Beteiligungen an milchwirtschaftlichen oder sonstigen Unternehmen. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Jeweils zwei Vorstandsmitglieder oder ein Vorstandsmitglied und ein Prokurist vertreten die Genossenschaft gemeinsam. Die Vorstandsmitglieder können von den Beschränkungen des § 181 2. Alternative befreit werden.