VR 110395:Milchkontrollverein Lüneburg - Winsen (Luhe) e.V., Winsen/Luhe (Kleine Straße 9, 21423 Winsen). Die Verschmelzung ist im Register des übernehmenden Rechtsträgers Milchkontrollverband Elbe-Weser (MKV E-W) e.V. am 06.08.2015 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Der Verein ist erloschen.
VR 110395:Milchkontrollverein Lüneburg - Winsen (Luhe) e.V., Winsen/Luhe (Kleine Straße 9, 21423 Winsen). Der Verein ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.03.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 28.01.2015 und der Mitgliederversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 30.03.2015 mit dem Milchkontrollverband Elbe-Weser (MKV E-W) e.V. mit Sitz in Verden (Amtsgericht Walsrode VR 180296) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.