GnR 7:Milchliefergenossenschaft Bismark eG, Bismark (Wartenberger Chaussee 12, 39629 Bismark (Altmark)). Ausgeschieden: Vorstand: Pietscher, Dieter, Kalbe (Milde) OT Wustrewe, * ‒.‒.‒‒. Die Genossenschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 12.06.2013 sowie Beschluss ihrer Generalversammlung vom 15.10.2013 und Beschluss der Generalversammlung der übernehmenden Genossenschaft vom 22.10.2013 mit Molkereigenossenschaft Osterburg eG mit dem Sitz in Osterburg (Amtsgericht Stendal GnR 8) verschmolzen.Nicht eingetragen:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Milchliefergenossenschaft Bismark eG, Bismark (Wartenberger Chaussee 12, 39629 Bismark). Die Generalversammlung vom 06.09.2012 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurde § 37 (Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben) nach näherer Maßgabe des eingereichten Protokolls.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht:Den Gläubigern der Genossenschaft ist, wenn sie sich binnen 6 Monaten nach der Bekanntmachung bei der Genossenschaft zu diesem Zweck melden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können (§ 22 Abs. 1 bis 3 GenG).Eigenkapital und Haftsumme§ 37Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben (Auszug)(1) Der Geschäftsanteil beträgt 100,- Euro.(2) Auf den Geschäftsanteil sind mindestens 10% sofort nach Eintragung in die Mitgliederliste einzuzahlen. Über die Höhe und Fälligkeit weiterer Einzahlungen entscheidet die Generalversammlung. Die vorzeitige Volleinzahlung des Geschäftsanteils ist zugelassen.(3) Ein Mitglied kann sich mit weiteren Geschäftsanteilen beteiligen. Die Beteiligung eines Mitglieds mit einem zweiten Geschäftsanteils darf erst zugelassen werden, wenn der erste Geschäftsanteil voll eingezahlt ist; das gleiche gilt für die Beteiligung mit weiteren Geschäftsanteilen.Jedes Mitglied ist verpflichtet, sich für je 5.000 kg (gleitendes 3 Jahresmittel, Stichtag 01. Januar) jährlich angelieferte Milch mit einem Geschäftsanteil zu beteiligen.
Milchliefergenossenschaft Bismark eG, Bismark (Wartenberger Chaussee, 39629 Bismark). Ausgeschieden: Vorstand: Schulze, Wolfgang, Winkelstedt OT Wustrewe, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Vorstand: Theek, Jens-Uwe, Bismark (Altmark) OT Arensberg, * ‒.‒.‒‒. Personenbezogene Daten geändert, nun: Vorstand: Pietscher, Dieter, Kalbe (Milde) OT Wustrewe, * ‒.‒.‒‒.