Milchliefergenossenschaft Isenhagener Land eG, Hankensbüttel (Molkereistraße 14, 29386 Hankensbüttel). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Milcherfassung-UELZENA eG am 24.04.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.
Milchliefergenossenschaft Isenhagener Land eG, Hankensbüttel (Molkereistraße 14, 29386 Hankensbüttel). Die Genossenschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.12.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Generalversammlung vom 05.12.2006 und der Generalversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 12.12.2006 mit der Milcherfassung-UELZENA eG mit Sitz in Lüchow (Amtsgericht Lüneburg GnR 120007) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.