Milchwerk Staffelsee Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Murnau, Landkreis Garmisch-Partenkirchen, Christianstr.6-8, 82377 Penzberg. Die Verschmelzung wurde am 14.08.2012 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht München GnR 1504).
Milchwerk Staffelsee Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Murnau, Landkreis Garmisch-Partenkirchen, Christianstr.6-8, 82377 Penzberg. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 08.08.2012 sowie des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.08.2012 und des Beschlusses der Generalversammlung der übernehmenden Gesellschaft vom 28.06.2012 mit der Milch- und Fleischvermarktungsgenossenschaft Penzberg eG mit dem Sitz in Penzberg (Amtsgericht München GnR 1504) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.