VR 140105:Milchwirtschaftlicher Kontroll- und Untersuchungsverband Uelzen e.V., Uelzen (Lahweg 24, 29525 Uelzen). Die Verschmelzung ist im Register des übernehmenden Rechtsträgers Milchkontrollverband Elbe-Weser (MKV E-W) e.V. mit Sitz in Verden (Amtsgericht Walsrode VR 180296) am 26.02.2015 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Der Verein ist erloschen.
VR 140105:Milchwirtschaftlicher Kontroll- und Untersuchungsverband Uelzen e.V., Uelzen (Lahweg 24, 29525 Uelzen). Der Verein ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.12.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse seiner Mitgliederversammlung vom 28.11.2014 und der Mitgliederversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 17.12.2014 mit dem Milchkontrollverband Elbe-Weser (MKV E-W) e.V. mit Sitz in Verden (Amtsgericht Walsrode VR 180296) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.