HRB 5360: Milinda Arzneimittel-GmbH, Sankt Augustin, Friedrich-Gauß-Straße 1, 53757 Sankt Augustin. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten. Nicht mehr Geschäftsführer, nunmehr bestellt als Liquidator: Nardi, Giuseppe, Homburg, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 5360: Milinda Arzneimittel-GmbH, Sankt Augustin, Friedrich-Gauß-Straße 1, 53757 Sankt Augustin. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.12.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.12.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 15.12.2021 mit der Milinda Beteiligungs GmbH mit Sitz in Homburg (Amtsgericht Saarbrücken HRB 102531) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 5360: Milinda Arzneimittel-GmbH, Sankt Augustin, Friedrich-Gauß-Straße 1, 53757 Sankt Augustin. Prokura erloschen: Kühn, Hans-Martin, Bad Honnef, * ‒.‒.‒‒.
HRB 5360: Milinda Arzneimittel-GmbH, Sankt Augustin, Friedrich-Gauß-Straße 1, 53757 Sankt Augustin. Geschäftsführer: Nardi, Giuseppe, Homburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Nicht mehr Geschäftsführer: Kehder, Günter, Rommerskirchen, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Küter, Beate, Bad Honnef, * ‒.‒.‒‒.
HRB 5360: Milinda Arzneimittel-GmbH, Sankt Augustin, Friedrich-Gauß-Straße 1, 53757 Sankt Augustin. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 29.08.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.08.2016 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 29.08.2016 Teile ihres Vermögens, namentlich den gesamten Geschäftsbetrieb mit Ausnahme des Kommanditanteils der Gesellschaft an der Milinda GmbH & Co. KG mit Sitz in Homburg (Amtsgericht Saarbrücken, HRA 11861) sowie mit Ausnahme des von der Gesellschaft an der Milinda Beteiligungs GmbH mit Sitz in Homburg (Amtsgericht Saarbrücken, HRB 102531) gehaltenen Geschäftsanteils Nr. 1 in Höhe von 25.000,00 EUR, im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme auf die Milinda GmbH & Co. KG mit Sitz in Homburg (Amtsgericht Saarbrücken, HRA 11861) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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