HRB 12402: Miller's Marketing GmbH, Mönchengladbach, Schützenstraße 107, 41239 Mönchengladbach. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
HRB 12402: Miller's Marketing GmbH, Mönchengladbach, Schützenstraße 107, 41239 Mönchengladbach. Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen zu löschen. Gegen diese Verfügung kann Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung von Amts wegen ist auf drei Monate festgesetzt. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung können Sie Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist bei dem Amtsgericht Mönchengladbach, Hohenzollernstraße 157, 41061 Mönchengladbach schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Der Widerspruch kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden. Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.Der Widerspruch muss spätestens innerhalb der gesetzten Frist bei dem Amtsgericht Mönchengladbach eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn der Widerspruch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Veröffentlichung. Fällt das Ende der Frist auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages.Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Verfügung sowie die Erklärung enthalten, dass Widerspruch gegen diese Verfügung eingelegt wird. Er ist zu unterzeichnen und soll begründet werden.
Miller`s Marketing GmbH, Stuttgart (Schützenstr. 107, 41239 Mönchengladbach). Sitz verlegt; nun: Mönchengladbach (Amtsgericht Mönchengladbach, HRB 12402). Das Registerblatt ist geschlossen.
Miller's Marketing GmbH, Mönchengladbach (Schützenstraße 107, 41239 Mönchengladbach). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.12.1998, zuletzt geändert am 19.07.2007. Die Gesellschafterversammlung vom 19.07.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Absatz 2 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Stuttgart (bisher Amtsgericht Stuttgart HRB 20043) nach Mönchengladbach beschlossen. Dieselbe Gesellschafterversammlung hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen) und § 13 Absatz 3 (Schlussbestimmungen) beschlossen. Gegenstand: der Betrieb einer Full-Service-Agentur für integrierte Kommunikationsmaßnahmen in den Bereichen Marketing, Verkaufsförderung und Public Relations, die Akquisitions- und Beratungsdienstleistungen für Sportsponsoring sowie die Planung und Durchführung von Veranstaltungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Geschäftsführer: Miller, Reiner, Frankfurt, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.