HRB 117161 B: MillhouseIAG GmbH, Berlin, Lauterstraße 14, 12159 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Die vermögenslose Gesellschaft ist auf Grund des § 394 FamFG von Amts wegen gelöscht.
MillhouseIAG GmbH, Berlin, Lauterstraße 14, 12159 Berlin. ; Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst..
MillhouseIAG GmbH, Berlin, Lauterstraße 14, 12159 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift:; Lauterstraße 14, 12159 Berlin.
MillhouseIAG GmbH, BerlinAlt-Moabit 91 d, 10559 Berlin. Firma: MillhouseIAG GmbH Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift:; Alt-Moabit 91 d, 10559 Berlin Gegenstand: Die Vorbereitung von Unternehmen auf internationale Kapitalmärkte einschließlich eines Börsengangs in Form von Vermittlung von Know-How und Herstellung von Kontakten zu Investoren, insbesondere in den Finanzmärkten von Singapur, Kanada, den USA und Australien sowie damit in Verbindung stehende Tätigkeiten. Stamm- bzw. Grundkapital: 50.000,00 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Allesch, Jürgen, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Millhouse Aktiengesellschaft mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 84237 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 10.12.2008. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..