HRB 5695:Mindel-Abpack GmbH, Mindelheim, Allgäuer Str. 9, 87719 Mindelheim.Die Gesellschafterversammlung vom 13.05.2015 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Gegenstand. Neuer Unternehmensgegenstand: Vermietung und Verpachtung von Grundbesitz und beweglichen Vermögensgegenständen sowie die Verwaltung eigenen Vermögens.
HRB 5695:Mindel-Abpack GmbH, Mindelheim, Allgäuer Str. 9, 87719 Mindelheim.Die Gesellschafterversammlung vom 17.12.2014 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 435,41 EUR sowie eine weitere Erhöhung um 5.000,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung eines Teils (sämtliche Aktiva und Passiva mit Ausnahme der Geschäftsanteile an der Übernehmerin) aus dem Einzelunternehmen Burtscher Cornelius e.K. mit dem Sitz in Mindelheim (Amtsgericht Memmingen HRA 12670) und die Änderung der §§ 2 (Unternehmensgegenstand), 3 (Stammkapital), 10 (Geschäftsführung) und 11 (Gesellschafterversammlung) der Satzung beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Vermietung und Verpachtung von Grundbesitz. Neues Stammkapital: 31.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 17.12.2014 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.12.2014 Teile des Vermögens (sämtliche Aktiva und Passiva mit Ausnahme der Geschäftsanteile an der Übernehmerin) von der Burtscher Cornelius e.K. mit dem Sitz in Mindelheim (Amtsgericht Memmingen HRA 12670) übernommen. Die Ausgliederung wurde am 22.12.2014 im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers eingetragen (siehe Amtsgericht Memmingen, HRA 12670). Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.