HRA 28878 HB: Mirac e.K., Bremen, Riedemannstraße 2, 28239 Bremen. Durch Ausgliederungsvertrag vom 07.08.2020 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage wurde das einzelkaufmännische Unternehmen mit allen Aktiva und Passiva aus dem Vermögen des Inhabers übertragen auf die Mirac Großhandel GmbH mit dem Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen, HRB 35848 HB). Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
28239 Bremen
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Amtsgericht: Bremen
Rechtsform: eK