HRB 13594: Mise en Place Germany GmbH, Aachen, Marienbongard 24, 52062 Aachen. Prokura erloschen: Verschuren, Erik, Gauting, * ‒.‒.‒‒. Durch Beschluss des Amtsgerichts Aachen (92 IN 47/20) vom 01.05.2020 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
HRB 13594: Mise en Place Germany GmbH, Aachen, Marienbongard 24, 52062 Aachen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Aachen (92 IN 47/20) vom 19.03.2020 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
HRB 13594: Mise en Place Germany GmbH, Aachen, Marienbongard 24, 52062 Aachen. Bestellt als Geschäftsführer: Ummels, Hubertus Jacobus Sophia Gerardus, Blaricum / Niederlande, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Nicht mehr Geschäftsführer: Vugs, Niels, Berlin, * ‒.‒.‒‒.
HRB 13594: Mise en Place Germany GmbH, Aachen, Marienbongard 24, 52062 Aachen. Bestellt als Geschäftsführer: Muijrers, Mark Maria Willem, Köln, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.
HRB 13594: Mise en Place Germany GmbH, Aachen, Marienbongard 24, 52062 Aachen. Nicht mehr Geschäftsführer: Vankan, Wilko, Baesweiler, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.08.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der E.L.S Event Logistic Solutions GmbH mit Sitz in Aachen, (Amtsgericht Aachen, HRB 13645) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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