HRA 9438: Missler OHG Individuelles Wohnen, Kempten (Allgäu), Im Allmey 24, 87435 Kempten (Allgäu). Sitz verlegt, nun: Durach. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Sportplatzweg 14 a, 87471 Durach.
Missler e.K. Individuelles Wohnen, Kempten (Allgäu), Im Allmey 24, 87435 Kempten (Allgäu). Rechtsform geändert, nun: Offene Handelsgesellschaft. Firma geändert, nun: Missler OHG Individuelles Wohnen. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Eingetreten: Persönlich haftender Gesellschafter: Karhausen, Johannes, Durach, * ‒.‒.‒‒; Melzer, Caroline, Durach, * ‒.‒.‒‒, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden: Inhaber: Mißler, Reinhold, Kempten (Allgäu), * ‒.‒.‒‒. Der Übergang der in dem Betrieb des Geschäfts begründeten Forderungen und die Haftung für die in dem Betrieb des Geschäfts entstandenen Verbindlichkeiten sind bei dem Erwerb des Geschäfts durch die neuen persönlich haftenden Gesellschafter ausgeschlossen.
Missler e.K. Individuelles Wohnen, Kempten (Allgäu), Im Allmey 24, 87435 Kempten (Allgäu). (der Einzelhandel mit Gegenständen zur Raumgestaltung sowie Mode-Accessoires). Einzelkaufmann / Einzelkauffrau. Geschäftsanschrift: Im Allmey 24, 87435 Kempten (Allgäu). Der Inhaber / die Inhaberin handelt allein. Inhaber: Mißler, Reinhold, Kempten (Allgäu), * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Verschmelzung der MISSLER 90 GMBH, mit dem Sitz in Kempten (Allgäu) (Amtsgericht Kempten (Allgäu) HRB 4044) mit dem Vermögen des Alleingesellschafters. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.