HRA 6889: Mitos Windpark GmbH & Co. KG, Altenbeken, Schlaunstraße 30, 33184 Altenbeken. Nach Änderung der Registerstelle Persönlich haftender Gesellschafter: Mitos Windpark Verwaltungs GmbH, Altenbeken (Amtsgericht Paderborn HRB 12085), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRA 204525:Mitos Windpark GmbH & Co. KG, Salzbergen, Bahnhofstraße 39, 48499 Salzbergen.Der Sitz ist nach Altenbeken (jetzt Amtsgericht Paderborn HRA 6889) verlegt. Neue Geschäftsanschrift: Schaunstraße 30, 33184 Altenbeken.
HRA 6889: Mitos Windpark GmbH & Co. KG, Altenbeken, Schlaunstraße 30, 33184 Altenbeken. Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Schlaunstraße 30, 33184 Altenbeken. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Mitos Windpark Verwaltungs GmbH, Salzbergen (Amtsgericht Osnabrück HRB 209205), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Der Sitz ist von Salzbergen (bisher Amtsgericht Osnabrück, HRA 204525) nach Altenbeken verlegt.
HRA 204525:Mitos Windpark GmbH & Co. KG, Salzbergen, Bahnhofstraße 39, 48499 Salzbergen.(Erwerb und das Halten von Windkraftanlagen). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Bahnhofstraße 39, 48499 Salzbergen. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Mitos Windpark Verwaltungs GmbH, Salzbergen (Amtsgericht Osnabrück HRB 209205), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Mitos Windpark GmbH, Salzbergen (Amtsgericht Osnabrück HRB 101013) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 21.01.2015. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.