HRB 5053: Mitteldeutsche Hartstein-Industrie Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Homberg (Ohm), Am Steinbruch 1, 35315 Homberg (Ohm). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden MHI Naturstein GmbH am 20.06.2017 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 5053: Mitteldeutsche Hartstein-Industrie Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Homberg (Ohm), Am Steinbruch 1, 35315 Homberg (Ohm). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.06.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der MHI Naturstein GmbH mit Sitz in Hanau (AG Hanau HRB 95741) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 5053: Mitteldeutsche Hartstein-Industrie Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Homberg (Ohm), Am Steinbruch 1, 35315 Homberg (Ohm). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Mitteldeutsche Hartstein-Industrie GmbH mit Sitz in Winterberg (Amtsgericht Arnsberg, HRB 2481) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 5053: Mitteldeutsche Hartstein-Industrie Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Homberg (Ohm), Am Steinbruch 1, 35315 Homberg (Ohm). Bestellt als Geschäftsführer: Glaser, Achim, Dransfeld, * ‒.‒.‒‒; Padberg, Detlef, Winterberg, * ‒.‒.‒‒, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 5053: Mitteldeutsche Hartstein-Industrie Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Homberg (Ohm), Am Steinbruch 1, 35315 Homberg (Ohm). Mit der Mitteldeutsche Hartstein-Industrie Aktiengesellschaft, Hanau (Amtsgericht Hanau, HRB 5605) als herrschendem Unternehmen ist am 08.09.2015 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 14.09.2015 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.
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