Mittelhessische Abwasserbetriebe (MAB), Gießen (Berliner Platz 1, 35390 Gießen). Die Stadtverordnetenversammlungen vom 18.11.2010 und 16.12.2010 haben die Änderung der Satzung in den §§ 1 (Gegenstand des Eigenbetriebs), 2 ( Name des Eigenbetriebs), 3 (Leitung des Eigenbetriebs) und 6 (Zusammensetzung der Betriebskommision) beschlossen. Neue Firma: Mittelhessische Wasserbetriebe (MWB). Neuer Gegenstand: Zweck des Eigenbetriebs ist die Gewinnung und Beschaffung von Trinkwasser und seine Lieferung an die angeschlossenen Grundstücke um Stadtgebiet, dazu gehören insbesondere 1. die Planung, der Bau und Betrieb von Wasserversorgungsanlagen und der Grundstücksanschlüsse, 2. die Überwachung der Wasserqualität, und 3. die Kalkulation und Erhebung der Wassergebühren. Zweck des Eigenbetriebs ist der Kanal- und Wasserbau und der Betrieb von Klärwerken, dazu gehören insbesondere 1. die Planung, der Bau und Betrieb von Abwasseranlagen, einschließlich der Hausanschlüsse, 2. die Erstellung und Fortführung des Kanalkatasters, des Schadenkatasters und des Indirekteinleiterkatasters, 3. die Überwachung der Abwässer der gewerblichen Indirekteinleiter, 4. der Betrieb von öffentlichen Bedürfnisanstalten, 5. der Vollzug der Schädlingsbekämpfungsverordnung in den öffentlichen Entwässerungsanlagen, 6. die Kalkulation und Erhebung von Abwassergebühren, 7. Planung, Bau, Betrieb und Unterhaltung technischer Anlagen an Gewässern, 8. die Bearbeitung aller wasserrechtlichen Angelegenheiten der Universitätsstadt Gießen, 9. vorbeugender technischer Hochwasserschutz, 10. Planung, Bau, Unterhaltung und Betrieb von Klärwerken einschließlich der Eigenkontrolle und Betreuung der damit verbundenen Verfahren (Abwasserabgabe, Immissionsschutz, Wasserrecht u. a.), 11. Zusammenarbeit mit den an die Klärwerke angeschlossenen Körperschaften, 12. Verwertung des anfallenden Klärschlamms, 13. Erstellung und Fortführung des Betriebskatasters und der Laboruntersuchungen im Rahmen der Eigenkontrolle. Der Eigenbetrieb kann mit Zustimmung der Betriebskommission die in Abs. 3 genannten Aufgaben auch außerhalb des Stadtgebiets durchführen, wenn dies rechtlich zulässig und wirtschaftlich vertretbar ist und Belange der Stadt nicht gefährdet werden. Die bereits bestehenden Aktivitäten außerhalb des Stadtgebiets bleiben unberührt. Der Eigenbetrieb kann auch sonstige seinen Betriebszweck fördernde und ihn wirtschaftlich berührende Hilfs- und Nebengeschäfte betreiben.
35390 Gießen
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