Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
7 |
c)
Pflege und Förderung der Kultur, Förderung
der Erziehung, Volks- und Berufsbildung;
hierzu gehören Organisation und
Durchführung von künstlerischen und
kulturellen Projekten und Angeboten und
Betreibung kultureller Einrichtungen der
Daseinsvorsorge von überörtlicher
(kreislicher) Bedeutung. Die Gesellschaft
betreibt verschiedene Einrichtungen zur
Erfüllung der genannten Zwecke im
Landkreis Mittelsachsen. Hierzu gehören
insbesondere: Musikschule Mittelsachsen
mit ihren örtlichen Geschäftsstellen,
Kreisergänzungsbibliothek Mittelsachsen,
Volkshochschule Mittelsachsen mit ihren
örtlichen Geschäftsstellen,
Medienpädagogisches Zentrum
Mittelsachsen mit seinen örtlichen
Geschäftsstellen, Schloss Rochsburg mit
Museum |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 01.08.2024 hat den
Gesellschaftsvertrag neu gefasst. Dabei wurde insbesondere
geändert: § 2 (Gegenstand und Zweck der Gesellschaft). |
a)
07.08.2024
Frey |
HRB 16907: Mittelsächsische Kultur gemeinnützige GmbH, Freiberg, Brückenstraße 3, 09599 Freiberg. Die Gesellschafterversammlung vom 24.01.2018 hat den Gesellschaftsvertrag neu gefasst. Dabei wurde insbesondere geändert: § 2 (Gegenstand und Zweck der Gesellschaft). Neuer Gegenstand: Pflege und Förderung der Kultur, Organisation und Durchführung kultureller Projekte und Angebote und Betreibung kultureller Einrichtungen der Daseinsvorsorge von überörtlicher (kreislicher) Bedeutung; die Gesellschaft führt die Bereiche Musikschule Mittelsachsen, Kreisergänzungsbibliothek Mittelsachsen, Volkshochschule Mittelsachsen, Medienpädagogisches Zentrum Mittelsachsen, Schloss Rochsburg.
HRB 16907: Mittelsächsische Kultur gemeinnützige GmbH, Freiberg, Brückenstraße 3, 09599 Freiberg. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dr. Klecker, Christine, Dohna, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Geschäftsführer: Hillig, Kathrin, Dresden, * ‒.‒.‒‒.
HRB 16907: Mittelsächsische Kultur gemeinnützige GmbH, Freiberg, Brückenstraße 3, 09599 Freiberg. Die Gesellschafterversammlung vom 01.12.2015 hat den Gesellschaftsvertrag neu gefasst. Dabei wurde insbesondere geändert: § 2 (Gegenstand und Zweck der Gesellschaft). Neuer Gegenstand: Pflege und Förderung der Kultur, Organisation und Durchführung kultureller Projekte und Angebote und Betreibung kultureller Einrichtungen der Daseinsvorsorge von überörtlicher (kreislicher) Bedeutung; die Gesellschaft führt die Bereiche Kulturprojekte, Musikschule, Volkshochschule, Medienpädagogisches Zentrum, Schloss Rochsburg, Kreis- und Fahrbibliothek Hainichen.
Kontakt Kultur gemeinnützige GmbH Kreis Freiberg, Freiberg, Brückenstraße 3, 09599 Freiberg.Die Gesellschafterversammlung vom 10.06.2010 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 350,00 EUR auf 26.000,00 EUR zum Zweck der Übernahme eines Teils des Vermögens des Landkreises Mittelsachsen als Ganzes im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme und die Änderung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere in den §§ 1 Abs. 1 (Firma) und 5 (Stammkapital und Stammeinlage) beschlossen. Eingetragen unter Bezugnahme auf das Protokoll über den Gesellschafterbeschluss vom 10.06.2010. Neue Firma: Mittelsächsische Kultur gemeinnützige GmbH. Geschäftsanschrift: Brückenstraße 3, 09599 Freiberg. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR. Einzelprokura: Halang, Jana, Freiberg, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme gemäß Spaltungs- und Übernahmevertrag vom 20.08.2009 und Nachtrag vom 10.06.2010 sowie der Beschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.08.2009, 25.11.2009 und 10.06.2010 einen Teil des Vermögens als Gesamtheit von dem Landkreis Mittelsachsen übernommen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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