HRA 6640: Mittwald CM Service GmbH & Co. KG, Espelkamp, Königsberger Str. 6, 32327 Espelkamp. Prokura erloschen: Behring, Maik, Bünde, * ‒.‒.‒‒; Jürgens, Florian, Lübbecke, * ‒.‒.‒‒.
HRA 6640:Mittwald CM Service GmbH & Co. KG, Espelkamp, Königsberger Str. 6, 32327 Espelkamp.Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Behring, Maik, Bünde, * ‒.‒.‒‒; Jürgens, Florian, Lübbecke, * ‒.‒.‒‒.
Mittwald CM Service GmbH & Co. KG, Espelkamp, Königsberger Str. 6, 32327 Espelkamp. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Robert Meyer Verwaltungs GmbH, Espelkamp (Amtsgericht Bad Oeynhausen HRB 13260). Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Ulrich Meyer Verwaltungs GmbH, Wagenfeld (Amtsgericht Walsrode HRB 100207).
Mittwald CM Service GmbH & Co. KG, Espelkamp (Königsberger Str. 6, 32327 Espelkamp). Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 14.02.2007 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Mittwald CM Service GmbH & Co. KG, Espelkamp (Königsberger Str. 6, 32327 Espelkamp). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 20.11.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.11.2006 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 20.11.2006 Teile des Vermögens der Ulrich Meyer GmbH & Co. KG mit Sitz in Wagenfeld (AG Walsrode HRA 100093) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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