Mobau Karl-Heinz Klein Bauzentrum GmbH, Niederkassel-Ranzel, Karl-Hass-Straße 1, 53859 Niederkassel-Ranzel. Die Verschmelzung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmendenn Rechtsträgers am 04.08.2011 wirksam geworden. Der mit der Karl-Heinz Klein Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Niederkasel (Amtsgericht Siegburg, HRB 1234) am 01.07.1994 abgeschlossene und am 17.12.1998 geänderte Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist erloschen.
Mobau Karl-Heinz Klein Bauzentrum GmbH, Niederkassel-Ranzel, Karl-Hass-Straße 1, 53859 Niederkassel-Ranzel. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 01.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung sowie der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers jeweils vom 01.08.2011 mit der Karl-Heinz Klein Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Niederkassel (Amtsgericht Siegburg, HRB 1234) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Mobau Karl-Heinz Klein Bauzentrum GmbH, Niederkassel-Ranzel (Bahnhofstraße 94 - 100, 53859 Niederkassel-Ranzel). Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Metzger, Manfred, Niederkassel, * ‒.‒.‒‒; Schubert, Björn, Niederkassel, * ‒.‒.‒‒.