HRB 207685: Mobicare Kranken- und Altenpflege GmbH, Osnabrück, Natruper Str. 122, 49090 Osnabrück. Nicht mehr Geschäftsführer: Uthmann, Klaudia, Osnabrück, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Drafke, Karola, Bramsche, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Mobicare Kranken- und Altenpflege GmbH, Osnabrück, Natruper Str. 122, 49090 Osnabrück. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.08.2013. Geschäftsanschrift: Natruper Str. 122, 49090 Osnabrück. Gegenstand: Die Durchführung eines ambulanten Pflegedienstes und aller damit im Zusammenhang stehenden Rechtsgeschäfte. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Meyer, Ludger, Neuenkirchen/Vörden, * ‒.‒.‒‒; Uthmann, Klaudia, Osnabrück, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Mobicare Kranken- und Altenpflege OHG, Osnabrück (AG Osnabrück HRA 203621) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 07.08.2013. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.