HRB 97859: MobilKranLogistik GmbH, Biebesheim, Justus-von-Liebig-Straße 4, 64584 Biebesheim am Rhein. Die Gesellschafterversammlung vom 22.02.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand) beschlossen. Neuer Gegenstand: der Spezialtransport von Maschinen, Kranaufbauten, sowie die damit verbundene Fertigung von Fahrzeugauf- und -anbauten einschließlich aller damit zusammenhängenden Dienstleistungen wie die Einbringung und der An- und Aufbau der zu transportierenden Gegenstände. Ferner ist Gegenstand des Geschäfts der Handel mit Fahrzeugen, Industriemaschinen und zugehörigen Ersatzteilen sowie die Vermietung von Kranen.
HRB 97859: MobilKranLogistik GmbH, Biebesheim, Justus-von-Liebig-Straße 4, 64584 Biebesheim am Rhein. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 01.03.2018. Geschäftsanschrift: Justus-von-Liebig-Straße 4, 64584 Biebesheim am Rhein. Spezialtransport von Maschinen, Kranaufbauten, sowie die damit verbundene Fertigung von Fahrzeugauf- und anbauten einschließlich aller damit zusammenhängenden Dienstleistungen wie die Einbringung und den An- und Aufbau der zu transportierenden Gegenstände. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Gleich, Andreas, Biebesheim am Rhein, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Andreas Gleich, Griesheim, * ‒.‒.‒‒ unter der Firma MobilKran Logistik e.K. in Biebesheim (AG Darmstadt, HRA85988) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 01.03.2018. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.