HRB 18337: Mobiler Hilfsdienst Meerbusch gemeinnützige GmbH, Meerbusch, Xantener Str. 62, 40670 Meerbusch. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden PSM - gemeinnützige Gesellschaft für Paritätische Sozialdienste in Meerbusch mbH am 24. Mai 2017 eingetragen worden. Die Gesellschaft ist erloschen.
HRB 18337: Mobiler Hilfsdienst Meerbusch gemeinnützige GmbH, Meerbusch, Xantener Str. 62, 40670 Meerbusch. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20. Dezember 2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20. Dezember 2016 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 20. Dezember 2016 mit der PSM - gemeinnützige Gesellschaft für Paritätische Sozialdienste in Meerbusch mbH mit Sitz in Meerbusch (Amtsgericht Neuss, HRB 15092) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 18337: Mobiler Hilfsdienst Meerbusch gemeinnützige GmbH, Meerbusch, Xantener Str. 62, 40670 Meerbusch. Die Gesellschafterversammlung vom 20. Dezember 2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 2 (Zweck der Gesellschaft), 3 (Gemeinnützigkeit), 4 (Stammmkapital, Stammeinlagen), 9 (Ergebnisverwendung), 15 (Vermögensbindung) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der Gesundheitspflege sowie die Förderung des Wohlfahrtswesens. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch das Betreiben eines mobilen Hilfsdienstes, durch die Einrichtung und das Betreiben von ambulanten Versorgungsangeboten (z.B. Kontakt- und Beratungsstelle, ambulante psychiatrische Pflege, Krisenintervention) und durch die Übernahme von Betreuungen nach dem Betreuungsgesetz. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Unternehmensgegenstand beteiligen, sie erwerben und die Geschäftsführung für solche Unternehmen übernehmen, wenn es sich jeweils um steuerbegünstigte Körperschaften im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung handelt. Sie ist zur Errichtung von Zweigniederlassungen berechtigt.
HRB 18337: Mobiler Hilfsdienst Meerbusch gemeinnützige GmbH, Meerbusch, Xantener Str. 62, 40670 Meerbusch. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Geschäftsanschrift: Xantener Str. 62, 40670 Meerbusch. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Unterstützung von Menschen, die persönlich oder in Bezug auf ihren Haushalt hilfebedürftig geworden sind, sowie die Beratung, Begleitung und Betreuung psychisch kranker Menschen im Rahmen eines gemeindenahen psychiatrischen Versorgungs-systems. Die Gesellschaft erfüllt ihren Zweck insbesondere durch das Betreiben eines mobilen Hilfsdienstes, durch die Einrichtung und das Betreiben von ambulanten Versorgungsangeboten (z. B. Kontakt- und Beratungsstelle, ambulante psychiatrische Pflege, Krisenintervention) und durch die Übernahme von Betreuungen nach dem Betreuungsgesetz. Die Gesellschaft kann sich an anderen Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Unternehmensgegenstand beteiligen, sie erwerben und die Geschäftsführung für solche Unternehmen übernehmen, wenn es sich jeweils um steuer-begünstigte Körperschaften im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung handelt. Sie ist zur Errichtung von Zweigniederlassungen berechtigt. 25.003,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Die Vertretung kann abweichend geregelt werden; insbesondere kann Einzelvertretungsmacht erteilt werden. Die Geschäftsführer sind für Rechtsgeschäfte mit der wegen Gemeinnützigkeit steuerbegünstigten "PSM gemeinnützige Gesellschaft für Paritätische Sozialdienste in Meerbusch mbH" von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Bestellt als Geschäftsführer: Wellhausen, Cord, Meerbusch, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt Die Geschäftsführer sind für Rechtsgeschäfte mit der wegen Gemeinnützigkeit steuerbegünstigten "PSM gemeinnützige Gesellschaft für Paritätische Sozialdienste in Meerbusch mbH" von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Mobiler Hilfsdienst Meerbusch, Meerbusch (Amtsgericht Neuss VR 1090) nach Maßgabe des Beschlusses der Mitgliederversammlung vom 20. August 2015. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.