Mobilien-Pfand Holding AG, Stahnsdorf (Wilhelm-Külz-Straße 86, 14532 Stahnsdorf). Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 28.12.2009 ist die Gesellschaft zum 31.12.2009 aufgelöst.; Die Firma ist erloschen.
Mobilien-Pfand Holding AG, Stahnsdorf(Wilhelm-Külz-Straße 86, 14532 Stahnsdorf). Gegenstand: Die Ausführung des Pfandleihgewerbes und die Erbringung von Dienstleistungen, die mit dem Pfandleihgewerbe in Verbindung stehen, Beteiligungen an Personen- und Kapitalgesellschaften, die unter anderem im Pfandleihgewerbe tätig sind, Handel mit Kraftfahrzeugen aller Art, sowie die Verwaltung des eigenen Vermögens. Grundkapital: 50.000 EUR. Vertretungsregelung: Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft kann einzelnen Vorstandsmitgliedern das Recht zur alleinigen Vertretung erteilen. Vorstand: Jänicke, Karsten, * ‒.‒.‒‒, Stahnsdorf; Vorstand: Kahstein, Stephan, * ‒.‒.‒‒, Teltow; Aktiengesellschaft; Satzung vom: 29.01.2008; Der Vorstand ist durch § 4 Abs. 7 der Satzung ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu höchstens 25.000 EUR bis zum 20.01.2013 durch Ausgabe neuer Inhaber-Stammaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmalig zu erhöhen. Der Vorstand darf, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre ausschließen für Spitzenbeträge; um, soweit erforderlich, Inhabern von zwischenzeitlich etwa begebenen Wandelschuldverschreibungen oder von Optionsscheinen zu zwischenzeitlich etwa begebenen Optionsschuldverschreibungen und/oder Optionsgenussscheinen ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung des Wandlungs- oder Optionsrechts als Aktionär zustehen würde; um Aktien in angemessenem Umfang an Arbeitnehmer der Gesellschaft und der mit dieser verbundenen Gesellschaften auszugeben; zur Ausgabe neuer Aktien gegen Bareinlagen bis zu einem auf diese entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt 5.000 EUR, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien im Falle einer Börsennotiz den Börsenpreis der Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Festlegung des Ausgabebetrags durch den Vorstand im Sinne von § 186 Abs. 3 S. 4 AktG nicht wesentlich unterschreitet und der auf die neuen Aktien entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals insgesamt 10 vom 100 des zu diesem Zeitpunkt bestehenden Grundkapitals nicht übersteigt; in keinem Fall darf dabei der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Durchschnitt der an den letzten fünf Börsentagen vor Zeichnung der neuen Aktien an der Börse Frankfurt (Main) für die Aktie der Gesellschaft festgestellten Schlusskurs um mehr als 5% unterschreiten. Bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen, insbesondere zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder von Beteiligungen an Unternehmen, im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen und/oder zum Zwecke des Erwerbs von sonstigen Vermögensgegenständen einschließlich Rechten und Forderungen. (Genehmigtes Kapital 2008/I).