HRB 9749: Mobilium GmbH, Borgholzhausen, Steinbrink 21, 33829 Borgholzhausen. Die Gesellschafterversammlung vom 14.09.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 1. (Firma, Sitz), in Ziffer 2. (Unternehmensgegenstand) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes sowie in Ziffer 3. (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 8.784,00 EUR auf 33.784,00 EUR beschlossen. § 4 (Vertretung der Gesellschaft) wurde geändert in Ziffer 5. (Geschäftsführung). Ziffer 4. (Organe der Gesellschaft) wurde eingefügt. Der Gesellschaftsvertrag ist vollständig neu gefasst worden. Neuer Unternehmensgegenstand: Handel mit Kraftfahrzeugen, deren Einlagerung, Restaurierung und Reparatur, das Pfandleihgeschäft mit Kraftfahrzeugen sowie alle damit zusammenhängenden Dienst- und Serviceleistungen. Neues Stammkapital: 33.784,00 EUR.
HRB 9749: Mobilium GmbH, Borgholzhausen, Steinbrink 21, 33829 Borgholzhausen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.11.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.11.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 08.11.2017 mit der Holzspanwerk Teutoburger Wald Limited mit Sitz in Birmingham, Großbritannien, (Registrar of Companies for England and Wales, Cardiff, Company No. 6322011) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 9749: Mobilium GmbH, Borgholzhausen, Steinbrink 21, 33829 Borgholzhausen. Dem Registergericht ist ein Verschmelzungsplan über die geplante Verschmelzung der Private Limited Company nach englischem Recht unter Firma Holzspanwerk Teutoburger Wald Limited mit dem Sitz in Birmingham, Großbritannien, eingetragen im Registrar of Companies for England and Wales, Cardiff, Company No. 6322011 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht unter Firma Mobilium GmbH mit Sitz in Borgholzhausen (Amtsgericht Gütersloh HRB 9749) eingereicht worden.1.An der grenzüberschreitenden Verschmelzung sind beteiligt (§ 122 d Satz 2 Nr. 2, 3 UmwG):Die Holzspanwerk Teutoburger Wald Limited, eine Private Limited Company nach englischem Recht, mit dem Sitz in Birmingham, Großbritannien, eingetragen im Registrar of Companies for England and Wales, Cardiff, Company No. 6322011, als übertragende Gesellschaft sowiedie Mobilium GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht, mit dem Sitz in Borgholzhausen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 9749, als übernehmende Gesellschaft.2.Den Gläubigern und Minderheitsgesellschaftern der beteiligten Gesellschaften stehen hinsichtlich der grenzüberschreitenden Verschmelzung der Holzspanwerk Teutoburger Wald Limited auf die Mobilium GmbH die folgenden Rechte zu (§ 122 d Satz 2 Nr. 4 UmwG:a)Gläubigerrechte nach deutschem Recht:Die Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft (Mobilium GmbH) können gemäß § 122 a Abs. 2 i.V.m. § 22 UmwG Sicherheitsleistung verlangen, wenn sie binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich gegenüber der Mobilium GmbH unter deren Geschäftsanschrift: Steinbrink 21, 33829 Borgholzhausen, geltend machen, vorausgesetzt, sie können nicht Befriedigung verlangen, und vorausgesetzt, sie können glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird.Es ist unerheblich, ob der Anspruch des jeweiligen Gläubigers auf Vertrag oder Gesetz beruht. Allerdings muss es sich um einen sogenannten obligatorischen Anspruch handeln. Dingliche Ansprüche fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 22 UmwG, da der Gegenstand des dinglichen Rechts eine ausreichende Sicherheit darstellt. Anspruchsinhalt muss nicht notwendig ein Geldbetrag sein. Jeglicher Vermögenswert, z.B. die Lieferung einer Sache oder die Erbringung einer Dienstleistung, ist ausreichend, da auch insoweit ein Sicherheitsbedürfnis im Hinblick auf einen später gegebenenfalls daraus resultierenden Schadensersatzanspruch besteht.Gläubigern, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist, steht das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, nicht zu.Bei der Anmeldung des Anspruchs ist dieser in einer Weise zu beschreiben, dass seitens der Gesellschaft eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Nach Ablauf von sechs Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der aufnehmenden Mobilium GmbH kommt eine Sicherheitsleistung nicht mehr in Betracht.b)Gläubigerrechte nach englischem Recht:Jeder Gläubiger der übertragenden Gesellschaft (Holzspanwerk Teutoburger Wald Limited) kann gemäß Reg. 11 und 14 CCBMR die Einberufung einer Gläubigerversammlung (meeting of creditors) verlangen, von deren Zustimmung die Durchführung der Verschmelzung dann abhängig ist (vgl. Reg. 14 CCBMR). Hierzu hat er dieses Verlangen gegenüber dem High Court, London, geltend zu machen.Sofern der High Court auf dieser Grundlage eine Gläubigerversammlung einberuft, bedarf der Verschmelzungsplan der Zustimmung von 75 % der Gläubiger. Das Stimmrecht jedes Gläubigers bemisst sich nach dem anteiligen Wert seiner Forderungen im Verhältnis zu den gesamten Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Verbindlichkeiten werden nur insoweit berücksichtigt, als die jeweiligen Gläubiger in der Gläubigerversammlung selbst oder durch einen Vertreter mitbestimmen.c)Rechte der MinderheitsgesellschafterBei der vorliegenden Verschmelzung einer 100%igen Tochtergesellschaft auf ihre Muttergesellschaft existieren keine Minderheitsgesellschafter.Folglich ist ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter entbehrlich.Nähere Informationen über die Modalitäten der Ausübung der vorgenannten Gläubigerrechte können jederzeit bei der Mobilium GmbH, Herr Holger Kottemann, Steinbrink 21, 33829 Borgholzhausen, angefordert werden.
HRB 9749:Mobilium GmbH, Borgholzhausen, Steinbrink 21, 33829 Borgholzhausen.Dem Registergericht ist ein Verschmelzungsplan über die geplante Verschmelzung der Private Limited Company nach englischem Recht unter Firma Holzspanwerk Teutoburger Wald Limited mit Sitz in Birmingham (Registrar of Companies for England and Wales, Cardiff, Company No 6322011) mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht unter Firma Mobilium GmbH mit Sitz in Borgholzhausen (Amtsgericht Gütersloh HRB 9749) eingereicht worden. Den Gläubigern und Minderheitsgesellschaftern der beteiligten Gesellschaften stehen hinsichtlich der grenzüberschreitenden Verschmelzung der Holzspanwerk Teutoburger Wald Limited auf die Mobilium GmbH die folgenden Rechte zu (§ 122d Satz 2 Nr. 4 UmwG):a)Gläubigerrechte nach deutschem Recht:Die Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft (Mobilium GmbH) können gemäß § 122a Abs. 2 i.V.m. § 22 UmwG Sicherheitsleistung verlangen, wenn sie binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich gegenüber der Mobilium GmbH unter deren Geschäftsanschrift: Steinbrink 21, 33829 Borgholzhausen, geltend machen, vorausgesetzt, sie können nicht Befriedigung verlangen, und vorausgesetzt, sie können glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird.Es ist unerheblich, ob der Anspruch des jeweiligen Gläubigers auf Vertrag oder Gesetz beruht. Allerdings muss es sich um einen sogenannten obligatorischen Anspruch handeln. Dingliche Ansprüche fallen nicht in den Anwendungsbereich des § 22 UmwG, da der Gegenstand des dinglichen Rechts eine ausreichende Sicherheit darstellt. Anspruchsinhalt muss nicht notwendig ein Geldbetrag sein. Jeglicher Vermögenswert, z.B. die Lieferung einer Sache oder die Erbringung einer Dienstleistung, ist ausreichend, da auch insoweit ein Sicherheitsbedürfnis im Hinblick auf einen später gegebenenfalls daraus resultierenden Schadensersatzanspruch besteht.Gläubigern, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist, steht das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, nicht zu.Bei der Anmeldung des Anspruchs ist dieser in einer Weise zu beschreiben, dass seitens der Gesellschaft eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Nach Ablauf von sechs Monaten nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der aufnehmenden Mobilium GmbH kommt eine Sicherheitsleistung nicht mehr in Betracht.b)Gläubigerrechte nach englischem Recht:Jeder Gläubiger der übertragenden Gesellschaft (Holzspanwerk Teutoburger Wald Limited) kann gemäß Reg.11 und 14 CCBMR die Einberufung einer Gläubigerversammlung (meeting of creditors) verlangen, von deren Zustimmung die Durchführung der Verschmelzung dann abhängig ist (vgl. Reg. 14 CCBMR). Hierzu hat er dieses Verlangen gegenüber dem High Court, London, geltend zu machen.Sofern der High Court auf dieser Grundlage eine Gläubigerversammlung einberuft, bedarf der Verschmelzungsplan der Zustimmung von 75 % der Gläubiger. Das Stimmrecht jedes Gläubigers bemisst sich nach dem anteiligen Wert seiner Forderungen im Verhältnis zu den gesamten Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Verbindlichkeiten werden nur insoweit berücksichtigt, als die jeweiligen Gläubiger in der Gläubigerversammlung selbst oder durch einen Vertreter mitstimmen.c)Rechte der MinderheitsgesellschafterBei der vorliegenden Verschmelzung einer 100%igen Tochtergesellschaft auf ihre Muttergesellschaft existieren keine Minderheitsgesellschafter.Folglich ist ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter entbehrlich.Die vollständigen Auskünfte über diese Modalitäten können kostenlos eingeholt werden bei Mobilium GmbH, Herr Holger Kottemann, Steinbrink 21, 33829 Borgholzhausen.Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzungin das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger, deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 9749:Mobilium GmbH, Borgholzhausen, Steinbrink 21, 33829 Borgholzhausen.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.05.2014. Geschäftsanschrift: Steinbrink 21, 33829 Borgholzhausen. Gegenstand: ist der Handel und die Durchführung von Veranstaltungen mit sowie die Restauration und Reparatur, die Einlagerung von Kraftfahrzeugen sowie alle damit zusammenhängenden Dienst- und Serviceleistungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Kottemann, Holger, Versmold, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.