HRB 156471: Moby Dick Buch- und Reisemarkt GmbH, Erding, Pretzener Str. 10, 85435 Erding. Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394 FamFG gelöscht. Von Amts wegen eingetragen.
HRB 156471: Moby Dick Buch- und Reisemarkt GmbH, Erding, Pretzener Str. 10, 85435 Erding. Das Insolvenzverfahren ist durch Beschluss des Amtsgerichts Landshut vom 26.06.2017 (Az. IN 521/13) nach Abhalten des Schlusstermins aufgehoben.
Moby Dick Buch- und Reisemarkt GmbH, Erding, Pretzener Str. 10, 85435 Erding. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Landshut vom 01.08.2013 (Az. IN 521/13) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65 GmbHG.
Moby Dick Buch- und Reisemarkt GmbH, Erding (Pretzener Str. 10, 85435 Erding). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.02.2005. Betrieb einer Sortimentsbuchhandlung. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Maier, Beate, Erding, * ‒.‒.‒‒; Wagner, Anke, Pastetten, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung des einzelkaufmännischen Unternehmens Moby Dick Buch- und Reismarkt e.K., mit dem Sitz in Erding (Amtsgericht München HRA 85577) aus dem Vermögen des Inhabers. Nicht eingetragen: Bekanntmachungsblatt ist der Bundesanzeiger. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§125, 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.