Mode- u. Sporthaus Klingemann GmbH, Höxter (Marktstraße 26, 37671 Höxter). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Mode- u. Sporthaus Klingemann GmbH (HRB 7816; vormals Appel GmbH; Amtsgericht Kassel, HRB 7163)) am 6.9.2005 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Mode- u. Sporthaus Klingemann GmbH, Höxter (Marktstraße 26, 37671 Höxter). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.8.2004 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.8.2004 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom24.8.2004 mit der Appel GmbH mit Sitz in Kassel (Amtsgericht Kassel, HRB 7163) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.