Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
8 |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 01.12.2023 hat die
Satzung neu gefasst. |
a)
14.12.2023
Moll |
HRB 899: Modehaus Krauth GmbH, Deggendorf, Bahnhofstraße 1, 94469 Deggendorf. Bestellt: Geschäftsführer: Krauth, Antonia, Deggendorf, * ‒.‒.‒‒; Krauth, Franziska, Deggendorf, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt.
Modehaus Krauth GmbH, Deggendorf, Bahnhofstraße 1, 94469 Deggendorf. Einzelprokura: Grandner, Andrea, Deggendorf, * ‒.‒.‒‒.
Modehaus Krauth GmbH, Deggendorf, Bahnhofstraße 1, 94469 Deggendorf.Die Gesellschaft hat im Wege der Abspaltung gemäß Abspaltungsvertrag vom 17.11.2009 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.11.2009 und Beschluss der Gesellschafterversammlung der übernehmenden Gesellschaft vom 17.11.2009 Teile des Vermögens auf die Krauth Fashion GmbH mit dem Sitz in Deggendorf (Amtsgericht Deggendorf HRB 3368) übertragen.
Modehaus Krauth GmbH, Deggendorf, Bahnhofstraße 1, 94469 Deggendorf.Die Gesellschafterversammlung vom 17.11.2009 hat die Änderung der §§ 15 ( Befreiung vom Wettbewerbsverbot ) und 16 ( Bekanntmachungen ) der Satzung beschlossen. Die Gesellschaft hat im Wege der Abspaltung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 17.11.2009 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.11.2009 und Beschluss der Gesellschafterversammlung der übernehmenden Gesellschaft vom 17.11.2009 Teile des Vermögens auf die Krauth Fashion GmbH mit dem Sitz in Deggendorf (Amtsgericht Deggendorf HRB 3368) übertragen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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