HRB 10076: Modehaus Selting GmbH, Borken, Schulstr. 9, 46325 Borken-Marbeck. Die Gesellschafterversammlung vom 20.02.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens), 3 (Stammkapital, Stammeinlagen), 5 (Gesellschafterversammlung), 14 (Verfügung über Geschäftsanteile, Teilung von Geschäftsanteilen), 15 (Einziehung von Geschäftsanteilen) und 17 (Erbfolge) und mit ihr eine Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Der Betrieb eines stationären Modehauses für Damen-, Herren- und Kindermode nebst Schuhen und Accessoires Textilwaren sowie der dazugehörige Versand- und/oder Online-Handel. Bestellt als Geschäftsführer: Selting, Patrick, Borken, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Modehaus Selting GmbH, Borken (Schulstr. 9, 46325 Borken-Marbeck). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.01.2006. Gegenstand: Betrieb eines Modehauses, weiterhin Beteiligung an anderen Unternehmen mit einem verwandten Unternehmenszweck sowie deren Geschäftsführung unter Übernahme der unbeschränkten Haftung. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt zum Geschäftsführer: Selting, Jürgen, Borken, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Selting, Jürgen, Borken, * ‒.‒.‒‒ unter der Firma Eduard Selting, Inhaber Jürgen Selting in Borken (Amtsgericht Coesfeld HRA 3382), betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 18.01.2006, eingetragen beim übertragenden Rechtsräger am heutigen Tage und somit wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.