HRB 159908: Modelleisenbahn München GmbH, München, Kronstadter Str. 4, 81677 München. Die Verschmelzung wurde am 07.08.2020 wirksam.
HRB 159908: Modelleisenbahn München GmbH, München, Kronstadter Str. 4, 81677 München. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsplans vom 15.07.2020 sowie des Beschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.07.2020 mit der Modelleisenbahn GmbH mit dem Sitz in Bergheim, Österreich (Österreichisches Firmenbuch, FN 265173 k) verschmolzen. Die Voraussetzungen der Verschmelzung nach deutschem Recht liegen vor. Die Verschmelzung wird erst wirksam sobald die Voraussetzungen nach dem Recht, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt, erfüllt sind.
HRB 159908: Modelleisenbahn München GmbH, München, Kronstadter Str. 4, 81677 München. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Schiefer, Rupert, Flachau / Österreich, * ‒.‒.‒‒. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Königshofer, Irmtraud Martina, Wien, * ‒.‒.‒‒.
HRB 159908: Modelleisenbahn München GmbH, München, Kronstadter Str. 4, 81677 München. Die Gesellschaft hat am 13.03.2020 den Entwurf eines Verschmelzungsplans über ihre Verschmelzung mit der Modelleisenbahn GmbH mit dem Sitz in Bergheim / Österreich (Firmenbuch des Landesgerichts Salzburg zu FN 265173 k) eingereicht. Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften sowie die Anschrift, unter der vollständige Auskünfte über diese Modalitäten kostenlos eingeholt werden können:a) Rechte der Gläubiger:aa) Auswirkungen auf die Gläubiger der Modelleisenbahn München GmbH:Die Rechte der Gläubiger der übertragenden Gesellschaft ergeben sich aus § 122 j UmwG. Danach ist den Gläubigern einer übertragenden inländischen Gesellschaft Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie binnen 2 Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Dieses Recht auf Sicherheitsleistung steht Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfs entstanden sind.Nachdem die Summe aus Stammkapital und gebundenen Rücklagen der übertragenden Gesellschaft niedriger ist als diese Summe bei der übernehmenden Körperschaft, wird mit dieser Verschmelzung kein kapitalherabsetzender Effekt verwirklicht. Bei beiden verschmelzenden Gesellschaften ist ein positiver Verkehrswert ausgewiesen. Über die Rechtsdurchsetzung von Ansprüchen wird in Österreich - bei an sich vergleichbarer Rechtslagerascher entschieden als in Deutschland (vgl. Mitteilung der Europäischen Kommission vom 26.04.2019 zu COM 2019, 198: EU-Justizbarometer 2019), so dass die gegenständliche grenzüberschreitende Verschmelzung unter diesem Aspekt positive Auswirkungen auf Gläubigerinteressen hat.bb) Auswirkungen auf die Gläubiger der Modelleisenbahn GmbH:Gläubigern der übernehmenden Gesellschaft ist, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Veröffentlichung der Eintragung der Verschmelzung im Firmenbuch zu diesem Zweck bei der übernehmenden Gesellschaft melden, gemäß § 3 Abs. 2 österreichisches EU-VerschG in Verbindung mit § 96 Abs. 2 österreichisches GmbHG in Verbindung mit § 226 österreichisches AktG für ihre Forderung Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Erfasst sind alle nicht fälligen Forderungen, die bis zur Veröffentlichung (Bekanntmachung) der Eintragung der Verschmelzung (vgl. § 10 UGB) dem Grund nach entstanden sind. Für fällige Forderungen kann nur Befriedigung verlangt werden. Ein zusätzlicher Sicherstellungsanspruch besteht nicht. Das Recht auf Sicherstellung gemäß § 3 Abs. 2 österreichisches EU-VerschG in Verbindung mit § 96 Abs. 2 österreichisches GmbHG in Verbindung mit § 226 österreichisches AktG steht den Gläubigern der übernehmenden Gesellschaft nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet ist. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht solchen Gläubigern nicht zu, die im Insolvenzverfahren ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichteten und behördlich überwachten Deckungsmasse haben. Es gibt keine Inhaber von Schuldverschreibungen oder Genussrechten oder sonstige Rechte im Sinne von § 226 Abs. 3 österreichisches AktG. Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter:Bei beiden Gesellschaften gibt es keine Minderheitsgesellschafter. Anteilseigner sämtlicher Geschäftsanteile beider Gesellschaften ist die Modelleisenbahn Holding GmbH, Plainbachstraße 4, A-5104 Bergheim.b) Auskünfte:Über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger können vollständige Auskünfte kostenlos eingeholt werden unter folgender Anschrift:Modelleisenbahn GmbH, Plainbachstraße 4, A-5104 Bergheim
HRB 159908: Modelleisenbahn München GmbH, München, Kronstadter Str. 4, 81677 München. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Joiser, Gerhard, Eugendorf / Österreich, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Geschäftsführer: Gruber, Tassilo, Linz / Österreich, * ‒.‒.‒‒; Schiefer, Rupert, Flachau / Österreich, * ‒.‒.‒‒, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Stopfner, Johann, Mattighofen, * ‒.‒.‒‒.
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