Moderne Bild- u.Tontechnik Edgar Stade GmbH, Selm (Sandforter Weg 17, 59379 Selm). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Stade Fernehservice e. K. (Amtsgericht Dortmund, HRA 16404) am 24.04.2007 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Moderne Bild- u.Tontechnik Edgar Stade GmbH, Selm (Sandforter Weg 17, 59379 Selm). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.12.2006 nebst Ergänzungserklärungen vom 09.03.2007 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.12.2006 im Wege der Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihre Alleingesellschafterin, die unter der Stade Fernsehservice e. K., Selm auftretende Kauffrau Stade, Anneliese übertragen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.