Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
13 |
b)
Neue
Geschäftsanschrift:
Winkelhausenstraße 13, 49090 Osnabrück |
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b)
Bestellt als
Vorstand:
Helmers, Mareike, Osnabrück, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
04.06.2024
Lang |
HRB 203034: Modularity AG, Osnabrück, Arndtstr. 34, 49078 Osnabrück. Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 25.04.2019 und 07.07.2020 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 295.800,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 14.07.2021 ist § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) und § 4a (Genehmigtes Kapital) der Satzung geändert. 1.895.800,00 EUR. Die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft ist durch Beschluss des Vorstands vom 14.07.2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 14.07.2021 um 295.800,00 EUR auf 1.895.800,00 EUR aufgrund der durch Satzungsänderung vom 25.04.2019 und 07.07.2020 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 500,000,00 EUR) beschlossen worden. Die durch Satzungsänderung vom 25.04.2019 und 07.07.2020 erteilte Ermächtigung, das Stammkapital der Gesellschaft um bis zu 500.000,00 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital), beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 104.200,00 EUR. Die Ermächtigung endet mit Ablauf des 31.12.2021.
HRB 203034: Modularity AG, Osnabrück, Arndtstr. 34, 49078 Osnabrück. Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 25.04.2019 und 07.07.2020 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 100.000,00 EUR auf 1.600.000,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 24.10.2020 ist § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) und § 4a (Genehmigtes Kapital) der Satzung geändert. 1.600.000,00 EUR. Die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft ist durch Beschluss des Vorstands vom 24.10.2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom 24.10.2020 um 100.000,00 EUR auf 1.600.000,00 EUR aufgrund der durch Satzungsänderung vom 25.04.2019 und 07.07.2020 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 500.000,00 EUR) beschlossen worden. Die durch Satzungsänderung vom 25.04.2019 und 07.07.2020 erteilte Ermächtigung, das Stammkapital der Gesellschaft um bis zu 500.000,00 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital), beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 400.000,00 EUR. Die Ermächtigung endet mit Ablauf des 31.12.2021. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:
HRB 203034: Modularity AG, Osnabrück, Arndtstr. 34, 49078 Osnabrück. Die Hauptversammlung vom 07.07.2020 hat die Änderung der Satzung in § 4a (Genehmigtes Kapital) beschlossen.
HRB 203034: Modularity AG, Osnabrück, Arndtstr. 34, 49078 Osnabrück. Die Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats ist zum Handelsregister eingereicht.
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