Moeller Holding GmbH, Bonn (Hein-Moeller-Str. 7-11, 53115 Bonn). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.11.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.11.2005 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 25.11.2005 mit der Moeller Ganymed GmbH mit Sitz in Bonn (Amtsgericht Bonn HRB 13984) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers am heutigen Tage wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Moeller Holding GmbH, Bonn (Hein-Moeller-Str. 7-11, 53115 Bonn). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.11.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.11.2005 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 25.11.2005 mit der Moeller Service GmbH mit Sitz in Bonn (Amtsgericht Bonn HRB 3043) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Moeller Holding GmbH, Bonn (Hein-Moeller-Str. 7-11, 53115 Bonn). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.11.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.11.2005 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 25.11.2005 mit der Moeller Vertrieb International GmbH mit Sitz in Bonn (Amtsgericht Bonn HRB 7913) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Moeller Holding GmbH, Bonn (Hein-Moeller-Str. 7-11, 53115 Bonn). Nicht mehr Geschäftsführer: Alwardt, Uwe, Oberursel, * ‒.‒.‒‒; McLemore, David Ray, Wilmington, N.C. / USA, * ‒.‒.‒‒.