Mohn Media Sales GmbH, Gütersloh, Carl-Bertelsmann-Str. 161, 33311 Gütersloh. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.05.2011 mit Änderung vom 05.07.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.05.2011 und 05.07.2011 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 18.05.2011 und 05.07.2011 mit der Mohn Media Mohndruck GmbH mit Sitz in Gütersloh (Amtsgericht Gütersloh HRB 1554) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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