Mohr, Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Wuppertal (Hünefeldstr. 57 a, 42285 Wuppertal). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden AMOHR Technische Textilien GmbH am 25.06.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Mohr, Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Wuppertal (Hünefeldstr. 57 a, 42285 Wuppertal). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 26.05.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.05.2008 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 26.05.2008 mit der AMOHR Technische Textilien GmbH mit Sitz in Wuppertal (Amtsgericht Wuppertal, HRB 21039) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.