Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung |
a)
Firma
b)
Sitz, Niederlassung, in-
ländische Geschäftsan-
schrift, empfangsberech-
tigte Person, Zweignieder-
lassungen
c)
Gegenstand des Unterneh-
mens |
Grund- oder
Stammkapital |
a)
Allgemeine Vertretungsrege-
lung
b)
Vorstand, Leitungsorgan, ge-
schäftsführende Direktoren,
persönlich haftende Gesell-
schafter, Geschäftsführer,
Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a)
Rechtsform, Beginn, Satzung
oder Gesellschaftsvertrag
b)
Sonstige Rechtsverhältnisse |
a)
Tag der Ein-
tragung
b)
Bemerkungen |
9 |
|
|
|
|
b)
Die vermögenslose Gesellschaft
ist auf Grund des § 394 FamFG
von Amts wegen gelöscht. |
a)
26.03.2024
Scharbert |
8 |
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a)
Die Gesellschaft wird durch
den/die Liquidator/-en vertre-
ten.
b)
Änderung zu Nr. 3:
Liquidator:
Domke, Götz, * ‒.‒.‒‒, Bre-
men |
|
b)
Das Insolvenzverfahren ist
durch Beschluss des Amtsge-
richts Bremen vom 11.10.2023
(AZ: 514 IN 21/09) mangels ei-
ner die Kosten des Verfahrens
deckenden Masse gemäß § 207
InsO eingestellt worden. |
a)
09.11.2023
Scharbert |
Molan Beteiligungs GmbH, BremenZum Panrepel 38, 28307 Bremen. Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst..
Molan Beteiligungs GmbH, BremenZum Panrepel 38, 28307 Bremen. Geschäftsanschrift: Zum Panrepel 38, 28307 Bremen. Gegenstand: Die Beteiligung an Unternehmen und deren Leitung als persönlich haftende Gesellschafterin, insbesondere an der Molan GmbH & Co. KG. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzuschließen, befreit werden. Änderung zu Nr. 3: Geschäftsführer: Domke, Götz; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Dittrich, Frank. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 08.12.2008 wurde der Gesellschaftsvertrag neu gefasst. Geändert wurden u.a. der Gegenstand und die allgemeine Vertretungsregelung. Ferner wurde das Kapital auf Euro umgestellt..
Molan Beteiligungs GmbH, Bremen(Zum Panrepel 38/40, 28307 Bremen). Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2008 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Molan Werk Dittrich Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Bremen (AG Bremen HRB 10929 HB) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2008 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Molanex Dittrich GmbH mit Sitz in Bremen (AG Bremen HRB 7419 HB) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 28.02.2008 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Erich Dittrich Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Bremen (AG Bremen HRB 5989 HB) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
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