HRB 170840: Molinari Rail Deutschland GmbH, München, Landsberger Str. 155, 80687 München. Die Verschmelzung wurde durch Eintragung der Verschmelzung in das Firmenbuch des Landesgerichts Innsbruck, (61 Fr 1459/17 a) am 23.06.2017 wirksam.
HRB 170840: Molinari Rail Deutschland GmbH, München, Landsberger Str. 155, 80687 München. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsplans vom 24.03.2017 mit der Molinari Rail International GmbH mit dem Sitz in Schwaz, Österrreich (Firmenbuch des Landesgerichts Innsbruck, FN 417851) verschmolzen. Die Voraussetzungen der Verschmelzung nach deutschem Recht liegen vor. Die Verschmelzung wird erst wirksam sobald die Voraussetzungen nach dem Recht, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt, erfüllt sind.
HRB 170840: Molinari Rail Deutschland GmbH, München, Landsberger Str. 155, 80687 München. Die Gesellschaft hat am 16.02.2017 den Entwurf eines Verschmelzungsplans über ihre Verschmelzung mit der Molinari Rail International GmbH mit dem Sitz in Schwaz/Österreich, Firmenbuchnummer des Landgerichts Innsbruck FN 417851 m, eingereicht.Rechte der Minderheitsgesellschafter:Die übertragende und die übernehmende Gesellschaft haben jeweils nur einen Gesellschafter. Dementsprechend sind weder bei der übertragenden noch bei der übernehmenden Gesellschaft Minderheitsgesellschafter vorhanden.Rechte der Gläubiger der übertragenden Gesellschaft:Als Folge der Verschmelzung gehen alle Verbindlichkeiten der übertragenden Gesellschaft vom Tag der Wirksamkeit der Verschmelzung an auf die übernehmende Gesellschaft (neuer Schuldner) über.Die Rechte der Gläubiger der übertragenden Gesellschaft (Molinari Rail Deutschland GmbH) ergeben sich aus § 122j UmwG. Danach ist den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Molinari Rail Deutschland GmbH, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen zwei (2) Monaten nach dem Tag, an dem der Verschmelzungsplan oder sein Entwurf bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden und glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird.Das Recht auf Sicherheitsleistung steht den Gläubigern nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu fünfzehn (15) Tagen nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfs entstanden sind.Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht etwa auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches.Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Molinari Rail Deutschland GmbH unter der AnschriftMolinari Rail Deutschland GmbHLandsberger Str. 15580687 MünchenDeutschlandgeltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung dergestalt erforderlich, dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens zwei (2) Monate nachder Bekanntmachung des Verschmelzungsplans oder seines Entwurfs gefordert werden muss.Rechte der Gläubiger der übernehmenden Gesellschaft:Die vertraglichen Rechte der Gläubiger der Molinari Rau International GmbH werden durch die Verschmelzung nicht berührt. Die mit der Molinari Rail International GmbH bestehenden Vertragsverhältnisse gelten uneingeschränkt fort.Sonstige Rechte der Gläubiger der Molinari Rail International GmbH richten sich nach § 226 öAktG iVm § 3 Abs 2 EU-VerschG. Den Gläubigern der übernehmenden Gesellschaft ist danach Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Veröffentlichung der Eintragung der grenzüberschreitenden Verschmelzung melden, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die grenzüberschreitende Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Durch die Verschmelzung erfolgt keine Verschlechterung der finanziellen Lage der übernehmenden Gesellschaft, da die übertragende Gesellschaft einen positiven Verkehrswert aufweist.AlIfällige Ansprüche sind unmittelbar gegenüber der Molinari Rail International GmbH unter deren GeschäftsanschriftMolinari Rau International GmbHMünchner Straße 15AUT-6130 SchwazÖsterreichgeltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung dergestalt erforderlich, dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Anspruch auf Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Veröffentlichung der Eintragung der Verschmelzung in das Firmenbuch der Molinari Rau International GmbH geltend gemacht werden muss.Die Gläubigerschulzregeln des § 13 EU-VerschG sind nicht anwendbar, da es sich um eine Hineinverschmelzung nach Österreich handelt.Vollständige Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung der Rechte der Gläubiger der beteiligten Gesellschaften können unter den folgenden Adressen kostenlos angefordert werden:Molinari Rail Deutschland GmbHLandsberger Str. 15580687 MünchenDeutschlandMolinari Rail International GmbHMünchner Straße 15AUT-6130 SchwazÖsterreich
HRB 170840: Molinari Rail Deutschland GmbH, München, Landsberger Str. 155, 80687 München. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Reinwald, Kurt, Regensburg, * ‒.‒.‒‒.
Molinari Rail Deutschland GmbH, München, Landsberger Str. 155, 80687 München. Bestellt: Geschäftsführer: Reinwald, Kurt, Regensburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
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