Molkerei Unternzenn Sitz Trautskirchen eG, Trautskirchen (Merzbacher Straße 10, 90619 Trautskirchen).Die Verschmelzung wurde am 09.05.2005 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Crailsheim GnR 11-L).
Molkerei Unternzenn Sitz Trautskirchen eG, Trautskirchen (Merzbacher Straße 10, 90619 TrautskirchenDie Genossenschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 15.04.2005 sowie Beschluss ihrer Generalversammlung vom 04.03.2005 und Beschluss der Generalversammlung der übernehmenden Genossenschaft vom 01.04.2005 mit der Molkereigenossenschaft Hohenlohe-Franken eG mit dem Sitz in Schrozberg (Amtsgericht Crailsheim GnR 11 / L) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Register der übernehmenden Genossenschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.